Prüfung UV-Daten im Lohnkonto

Bei ungültigen Gefahrentarifstellen (GTS) erfolgt die Sperrung des Jahreswechsels!

 

Wir bitten Sie, sofern für das Meldejahr 2023 noch keine Stammdatenabfrage (DSAS) in LohnAs vorgenommen wurde, diese zeitnah durchzuführen.

 

Der UV-Träger meldet über die Rückmeldung (DSSD), die für das Meldejahr gültigen GTS (Gefahrtarifstellen) zurück. Werden Abweichungen zu den GTS ihrer Lohnkonten vom System erkannt, werden diese auf dem Protokoll Verarbeitungs- und Fehlerhinweise ausgegeben. Diese GTS sind von Ihnen, auch rückwirkend, anzupassen. Der Vorgang verläuft wie folgt:

Sie werden bis zur Novemberabrechnung über einen Verarbeitungshinweis informiert, sollte noch keine Stammdatenabfrage erfolgt sein. Darüber hinaus werden keine weiteren Meldungen erzeugt.

 

Stimmen die UV-Daten der Lohnkonten nicht mit den Daten der UV-Rückmeldung (DSSD) überein, erfolgt eine Sperrung des Jahreswechsels!

 

Bitte reagieren Sie zeitnah, um Konsequenzen, die eine Sperrung des Jahreswechsels für Sie nach sich ziehen, zu vermeiden! Versuche die Sperrung zu umgehen (wie das Kopieren von Mandaten), führen erfahrungsgemäß zu noch größeren Problemen und einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand für den Anwender.

 

Dieser Artikel ist den Release Notes entnommen. Eine detaillierte Übersicht dazu finden Sie hier.

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