Hinzugefügt wurde im ersten Reiter „Bescheinigungswesen – Allgemein“ der Unterpunkt
Unter der weiterführenden Maske „Elektronische Meldung Bescheinigungen Arbeitsamt“ können alle drei Bescheinigungen erstellt werden. Die detaillierte Vorgehensweise steht unter dem Menüpunkt „Hinweise zum Verfahren“ zur Verfügung. Die fachlichen Inhalte können auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit eingesehen werden.
Nach Übergabe in den Meldespool erfolgt die finale Übermittlung dann in der Kanzlei über Bereitstellung der Meldungen unter MV IV „BEA-Arbeitsbescheinigung“ -> Übertragungsdateien für BEA bereitstellen und senden bzw. über die Bereitstellung auf der ersten Seite für alle Meldeverfahren.
Dieser Artikel ist den Release Notes entnommen. Eine detaillierte Übersicht dazu finden Sie hier.
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