Wo werden Rückmeldungen von der zuständigen Stelle empfangen?

 

Analog den bestehenden Meldeverfahren werden auch beim A1- Antrags- und Bescheinigungsverfahren Rückmeldungen automatisch eingelesen und im Meldedialog zur Anzeige gebracht. Die Selektion auf die Rückmeldungen erfolgt über ‚empfangene SV-Daten‘ -> ‚A1‘.


Möglich ist eine Rückmeldung mit Ablehnung oder Genehmigung.

 

Wurde festgestellt, dass die deutschen Rechtsvorschriften gelten, haben Krankenkassen und Rentenversicherungsträger per Gesetz drei Arbeitstage Zeit, die elektronisch beantragte Bescheinigung an den Arbeitgeber zu übermitteln. Es empfiehlt sich daher, den Datenaustausch regelmäßig vorzunehmen.

 

Gründe für eine Ablehnung können beispielsweise sein:
- Persönlicher Geltungsbereich nicht erfüllt (Staatsangehörigkeit)
- Fehlende Befristung der Entsendung
- Entsendung über 24 Monate (Lösung
- Es ist statt einem A1 Antrag Entsendung eine A1 Antrag Ausnahmevereinbarung zu beantragen.)
- Entsendung über 24 Monate (unter Berücksichtigung vorheriger Beschäftigungszeiten)
- Arbeitnehmer wird im Ausland einem anderen Arbeitgeber überlassen
- Ablösung eines anderen Arbeitnehmers im Ausland
- Arbeitnehmer unterlag unmittelbar vor der Entsendung nicht mindestens 1 Monat deutschem Recht
- Entgeltanspruch nicht ausschließlich gegenüber dem deutschen Arbeitgeber
- Arbeitsrechtliche Anbindung an deutschen Arbeitgeber nicht ausreichend
- Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers in Deutschland nicht ausreichend
- Arbeitgeber kommt seinen Informationspflichten nicht nach
- unvollständige bzw. unplausible Angaben
- Beschäftigter im öffentlichen Dienst unterlag unmittelbar vor der Beschäftigung im Ausland nicht mind. 1 Tag deutschem Recht

 

Beispiel: Ablehnung eines A1 Antrag Entsendung

Status der Versanddateien (Meldedialog) > empfangene SV-Dateien > Verfahren A1

Beispiel: Genehmigung eines A1 Antrag Entsendung

Status der Versanddateien (Meldedialog) > empfangene SV-Dateien > Verfahren A1

 

Die detaillierten Schritte und weitere wichtige Informationen finden Sie in unseren Verfahrensbeschreibungen. Erfahren Sie mehr, indem Sie hier nachsehen.

 

War dieser Beitrag hilfreich?
0 von 0 fanden dies hilfreich

Kommentare

0 Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.