Die A1-Bescheinigung kann entweder als PDF-Ausdruck oder PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden (Gemäß § 106 SGB IV gibt es ab 2021 in Deutschland keine Pflicht zum Ausdruck der Bescheinigung mehr).
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Mitarbeiter die digital übermittelte A1-Bescheinigung (entweder in Papierform oder als Datei) unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Bei den PDF-Bescheinigungen ist zu beachten, dass 2 Elemente übermittelt werden können.
Status der Versanddateien (Meldedialog) > empfangene SV-Dateien > Verfahren A1
Die detaillierten Schritte und weitere wichtige Informationen finden Sie in unseren Verfahrensbeschreibungen. Erfahren Sie mehr, indem Sie hier nachsehen.
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