PUEG - Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz

Am 16.06.2023 hat der Bundesrat sich mit der Vorlage zum PUEG beschäftigt und das Gesetz nunmehr auf den Weg gebracht.

Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung (SV-Brutto bis maximal BBG KV/PV) ab 01.07.2023:

  • Beitragssatz Pflegeversicherung: 3,40% (1,7% AN-Anteil / 1,7% AG-Anteil -> bisher 3,05%)
  • Beitragszuschlag: 0,60% (nur AN-Anteil -> bisher 0,35%)


NEU: Beitragsabschlag von 0,25% für jedes berücksichtigungsfähiges Kind

 

=> gilt ab dem 2. - 5. Kind
(bei mehr als 5 Kindern unter 25 Jahren ist die Entlastung auf maximal 1% begrenzt)
=> gilt auch für Arbeitnehmer, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
=> gilt bis zum Ablauf des Monates, in dem das 25. Lebensjahr des Kindes vollendet wird

 

Sie können detaillierte Schritte und weitere Informationen in unseren Hinweisen zum Verfahren nachlesen. Klicken Sie auf den Dateinamen, um das PDF herunterzuladen.

 

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