BEA - Bescheinigung elektronisch annehmen

Ab dem 01.01.2023 gilt die Pflicht, Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Bescheinigungen zu Nebeneinkommen nur noch elektronisch zu übermitteln (7. SGB IV-Änd.G).

Nur für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 geendet haben können Bescheinigungen noch in Papierform eingereicht werden.

 

Sie können detaillierte Schritte und weitere Informationen in unseren Hinweisen zum Verfahren nachlesen. Klicken Sie auf den Dateinamen, um das PDF herunterzuladen.

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