A1 Bescheinigung - Arbeiten im EU-Ausland

Die A1-Bescheinigung dient dazu, die Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers im Ausland zu bestätigen. Sie wird verwendet, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer, die vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten, weiterhin den Sozialversicherungsvorschriften seines Heimatlandes unterliegen.

 

Sie können detaillierte Schritte und weitere Informationen in unseren Hinweisen zum Verfahren nachlesen. Klicken Sie auf den Dateinamen, um das PDF herunterzuladen.

 

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