rvBEA – Teilverfahren GML57 (elektronische Anforderung Meldegrund 57)

 

Gemäß § 194 Abs.1 des sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Rentenantragstellers beitragspflichtige Einnahmen für abgelaufene Zeiträume gesondert zu melden
(= Meldegrund 57).


Bisher wurde für die Aufforderung das Formular R0250 postalisch vom Rentensicherungsträger versendet. Die Aufforderung hierzu kann seit dem 01.01.2018 elektronisch durch den Rentenversicherungsträger erfolgen. Die Teilnahme für Arbeitgeber ist freiwillig (Stand 01.01.2019).

 

Sie können detaillierte Schritte und weitere Informationen in unseren Hinweisen zum Verfahren nachlesen. Klicken Sie auf den Dateinamen, um das PDF herunterzuladen.

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