Seit dem 1. Januar 2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, die Buchführung, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wurde, im Rahmen von Außenprüfungen im Weg des Datenzugriffs zu prüfen (§ 147 Abs. 6 AO). Die DLS hat die GDPdU abgelöst.
Im System von LohnAS kann die DLS über folgenden Weg erzeugt werden.
Die Erstellung der DLS ist über den Pfad Auswertung > Reiter Archiv/Protokoll/DLS durchzuführen.
Nach der Auswahl des Buttons DLS kann das gewünschte Jahr ausgewählt werden.
Nach dem Betätigen des Buttons erstelle Auswertung wird der Pfad angezeigt, unter dem die Auswertung abgelegt wurde. Die Dateien müssen dann dem Prüfer auf dem abgesprochenen Weg übermittelt werden.
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