Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Elektro-Kleinstfahrzeug (Fahrrad / Pedelec / E-Bike / E-Scouter / Segway ) auch zur privaten Nutzung (inkl. Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte) erstmals nach dem 31.Dezember 2018, so wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 % der auf volle 100 Euro abgerundeten halbierten (2019) und geviertelten (ab 2020) unverbindlichen Brutto-Preisempfehlung (zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ) festgesetzt.
In diesen Fällen kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem der Arbeitgeber dieses Fahrrad angeschafft,
hergestellt oder geleast hat.
Sie können detaillierte Schritte und weitere Informationen in unseren Hinweisen zum Verfahren nachlesen. Klicken Sie auf den Dateinamen, um das PDF herunterzuladen.
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