Allgemeine Regeln
Jede Änderung in mindestens einem Feld der Stammdaten, die per DSBD zu übermitteln sind, muss grundsätzlich zur Generierung eines DSBD führen. Werden DSBD mit der Entgeltabrechnung erzeugt, dann muss jeweils der jüngste Datenstand übermittelt werden
• Name und Anschrift des Betriebs,
• Rechtsform des Betriebs,
• aktueller Ansprechpartner beim Arbeitgeber oder Dienstleister (Name, Telefon, Fax, E-Mail)
• mögliche abweichende Postanschrift des Beschäftigungsbetriebs beim Arbeitgeber (Korrespondenzadresse)
Abgabegründe
• 01 = Änderung Betriebsdaten
• 05 = Aktueller Stand Betriebsdaten (Bestandsabgleich)
• 06 = Neuer Dienstleister / Neue Abrechnungssoftware
Sie können detaillierte Schritte und weitere Informationen in unseren Hinweisen zum Verfahren nachlesen.
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