Das eAU-Verfahren ersetzt den sogenannten „Gelben Schein“ (AG-Durchschlag der Krankschreibung) bzw. die Liegebescheinigung eines stationären Krankenhausaufenthaltes als Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber.

 

Der Abruf von eAU-Daten erfolgt ausschließlich für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer und nur bei Vorliegen einer

➢ Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, die ein Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt festgestellt hat

➢ Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit oder

➢ Arbeitsunfähigkeit bei stationärer Krankenhausbehandlung.

 

Sie können detaillierte Schritte und weitere Informationen in unseren Hinweisen zum Verfahren nachlesen. Klicken Sie auf den Dateinamen, um das PDF herunterzuladen.

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