Das vorweg erfasste Fahrzeug im Fuhrpark kann dann einem Mitarbeiter in der Maske
Personal > Entlohnung > Fahrzeugnutzung zugeordnet werden.
Wählen Sie einen Mitarbeiter und klicken Sie auf „NEU“ um eine neue PKW-Nutzung zu erfassen.
Auch hier wird automatisch die nächste laufende Nummer zur Personalnummer zugewiesen.
PKW Maske - Erläuterungen
1. Hier wird der Zeitraum erfasst (von-bis), für den das Fahrzeug dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird
2. Art der Nutzung
- auch privat = es werden 1% des Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung oder ggf. die anteilig ermittelte Summe der aus dem Fahrzeugpool resultierenden Preise als geldwerter Vorteil abgerechnet. Sobald das Fahrzeug zur privaten Nutzung überlassen wird ist dieser Punkt immer anzuwenden.
- nur für den Weg zur Arbeit = der PKW wird ausschließlich für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt. Als pauschaler Nutzungswert (geldwerter Vorteil) ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte zugrunde zu legen, abgerundet auf volle Kilometer.
-nur aus besonderen Anlass = wird einem AN ein Fahrzeug nicht auf Dauer, sondern nur gelegentlich zu besonderen Anlässen (max. 5 Tage p.M.) oder für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt, wird 0,001% des Listenpreises als geldwerter Vorteil abgerechnet.
3. Erfassung der Streckenlänge Wohnung > Tätigkeitsstätte
Wenn ein betriebliches Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitstätte genutzt wird, ist unabhängig von anderen Privatfahrten auch dafür ein Nutzwert anzurechnen. Die Kilometer für den direkten Weg sind an zu geben. Die Kilometer werden abgerundet und nur volle Kilometer eingegeben.
4. Art der Erfassung
Die unter „Streckenlänge“ erfassten Kilometer können entweder Pauschal mit 0,03% Methode ( Bruttolistenpreis * einfache km * 0,03 % ) oder Individuell mit der 0,002% Tagespauschale abgerechnet werden ( Bruttolistenpreis * 0,002 % * gesamt-Monats-km ) Je nach Auswahl, müssen weitere Angaben in den Reitern Pauschalierung (0,03%) oder Individuell (0,002%) erfasst werden.
5. Fahrten Wohnung / Arbeit
Die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitstätte kann der AG auch mit einer pauschalen Lohnsteuer von 15% berechnen und diese abgelten. (Vorteil: keine SV für AN und AG / §40 Abs.2 S.2 EStG). Aus Vereinfachungsgründen kann unterstellt werden, dass das Fahrzeug mit 15 Tagen im Monat ( 180 Tg.pa.) genutzt wird. Rein rechtlich ist aber auch eine individuelle Versteuerung als geldwerter Vorteil möglich. In diesem Falle ist die LST-Pauschalierung an der vom AN erklärten Tage vorzunehmen.
6. Nutzt
Hier wird das Fahrzeug / Poolfahrzeug aus dem Fuhrpark des Mandanten gewählt, welches dem MA zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
Erfassung der Lohnarten:
Vor dem Speichern der Eingaben sind noch die entsprechenden Lohnarten zu hinterlegen. Zur Aus-wahl werden die Lohnarten angeboten, die der entsprechenden Stammlohnart angehören.
Pauschalierung (0,03 % - Regelung)
Wurde die Auswahl Pauschalierung getroffen, sind in Register Pauschalierung 0,03% ggf. noch Angaben zu ergänzen. Die 0,03 %-Regelung ist unabhängig von der 1 %-Regelung selbständig anzuwenden (§ 8 Absatz 2 Satz 3 EStG)
Individuell (0,002 % - Regelung)
Wurde die Auswahl Individuell getroffen, müssen im Register „Individuell (0,002%)“ die entsprechenden Tage je Monat und ggf. weitere Angaben ergänzt werden.
Im Falle der Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Absatz 2 Satz 2 EStG anhand der vom Arbeitnehmer erklärten Anzahl der Tage vorzunehmen
Die detaillierten Schritte und weitere wichtige Informationen finden Sie in unseren Verfahrensbeschreibungen. Erfahren Sie mehr, indem Sie hier nachsehen.
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