Wie erfasse ich ein Fahrrad im Fuhrpark?

 

Zunächst müssen die allgemeinen Fahrzeugdaten in den Mandantendaten erfasst werden unter
Mandant > Lohnarten/Fibu/Tabellen > Fuhrpark.

Klicken Sie auf „NEU“ um ein neues Fahrzeug/Fahrrad im Fuhrpark an zu legen.

Wählen Sie im Fall eines Dienstfahrrades zwischen den beiden Varianten
> Fahrrad o. Padelec , E-Scooter (bis 25 km/h) oder
> E-Bike, E-Scooter (ab 25 km/h) >>> Kfz gleichgestellt

 

Als Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist immer der Bruttolistenpreis zugrunde zu
legen. Dieser kann direkt als Bruttobetrag vorgegeben werden oder aus dem Nettopreis ermittelt
werden. Bei Anlage von „E-Bikes (ab 25km/h)“ wird automatisch der Nachteilsausgleich für
Elektrofahrzeuge (je nach Erstzulassungsjahr) abgezogen. Mit Erlass vom 09.01.2020 des BMF werden
nun auch „Fahrräder o. Paddelec (bis 25 km/h)“ im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2030 mit dem halben/
viertel Bruttolistenpreis berechnet.

Maßgebend ist nicht das Baujahr des “Fahrrad’s” sondern der Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung
durch den Arbeitnehmer 
>>> dieser muss nach dem 01.01.2019 liegen um eine Reduzierung des Preises zu vollziehen.

 

Mögliche Auswahl

 

 

Die detaillierten Schritte und weitere wichtige Informationen finden Sie in unseren Verfahrensbeschreibungen. Erfahren Sie mehr, indem Sie hier nachsehen.

 

 

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