Die Änderungsmeldung (DSAK 02) wird systemseitig ausgelöst, sobald in den Mandantendaten
„Adressdaten“ entsprechende Änderungen vorgenommen werden. Änderungen in den Angaben zu einem
Arbeitgeberkonto werden an alle entsprechenden Krankenkassen übermittelt.
Beispiel: Angaben zum Ansprechpartner wie Telefonnummer oder Name werden geändert.
Sobald die neuen Daten gespeichert werden, durchläuft der Datensatz die Kernprüfung. Ist der DSAK fehlerfrei, erfolgt kein weiterer Hinweis. Je nach Anzahl der betroffenen Krankenkassen werden entsprechende Datensätze bereitgestellt und die Kernprüfung wird dementsprechend öfter durchlaufen.
Hinweis: Das Gültig-ab-Datum betreffend der Adressdaten (Grunddaten und Korrespondenzanschrift) ist
grundsätzlich übereinstimmend mit der Datumsangabe für den Datensatz der Betriebsdaten (DSBD).
Auch die Wahl eines neuen Umlagesatzes sowie die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates und
Änderungen zum Dienstleister (Steuerberater, Rechenzentrum, etc.) werden durch die
Änderungsmeldung an die Krankenkasse übermittelt.
Wird eine neue Mandantschaft übernommen, wird durch eine Systemanmeldung ebenfalls eine
Änderungsmeldung mit den Dienstleisterdaten an die Krankenkassen übermittelt.
Die detaillierten Schritte und weitere wichtige Informationen finden Sie in unseren Verfahrensbeschreibungen. Erfahren Sie mehr, indem Sie hier nachsehen.
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