Erstellung der Auswertungen für die Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV sind die notwendigen Arbeitgeberdaten aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln.

Die Einzelheiten des Verfahrens werden entsprechend § 28p Absatz 6a SGB IV in "Grundsätzen für die Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" der Deutschen Rentenversicherung Bund geregelt.

Zur Erstellung der Auswertung findet man im Mandanten den Button "Prüfungen" unter Prüfungen und Termine. Nach der Betätigung des Buttons muss "Neu" ausgewählt werden.

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In der Maske werden die notwendigen Daten abgefragt und müssen entsprechend eingegeben werden.

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Durch das Drücken des Buttons erstelle euBP bis zum xxx wird im nächsten Fenster angezeigt, für welches Jahr die Auswertung erstellt wird.

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Nach der Betätigung des Buttons Datenschnittstelle erstellen entsteht ein Protokoll und die Auswertung wird an  den KomServer übergeben.

Der Hinweis, dass die Datenübergabe euBP fertig ist, muss mit OK bestätigt werden. Es wird sofort das nächste Jahr zur Erstellung angezeigt, sofern mehrere Jahre angelegt wurden.

Die Daten werden dann wie gewohnt über den KomServer versendet.
Für den korrekten Versand ist eine aktuelle Dakota-Version zwingend notwendig.

 

Die detaillierten Schritte und weitere wichtige Informationen finden Sie in unseren Verfahrensbeschreibungen. Erfahren Sie mehr, indem Sie hier nachsehen.

 

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