Unter Umständen erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit oder auch den Prüfdienst der Rentenversicherung eine Aufforderung, den aktuellen Datenbestand zwecks Bestandsabgleich zu übermitteln.
Der DSBD muss vom Anwender manuell aktiviert werden. Wichtig ist die Auswahl des Menüpunktes „Aktueller Stand Betriebsdaten“.
Mandant -> Allgemein / Steuer / Sozialversicherung -> Adressdaten
Eine Übermittlung des Bestands soll nur nach Aufforderung stattfinden. Als Ereignisdatum trägt der Anwender das Tagesdatum manuell ein.
Die detaillierten Schritte und weitere wichtige Informationen finden Sie in unseren Verfahrensbeschreibungen. Erfahren Sie mehr, indem Sie hier nachsehen.
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