Fordert eine Krankenkasse das elektronische Arbeitgeberkonto (DSAK 01) an, wird beim Öffnen des Mandanten der Sachverhalt erkannt und vom System vollautomatisch der Grund 01 elektronisch an die
Krankenkasse übermittelt.
Der Anforderungssatz DSKK 06 der Krankenkasse, ist im Meldedialog unter empfangene SV-Daten ersichtlich.
Sind alle Stammdaten korrekt gepflegt, besteht für den Anwender kein Handlungsbedarf während dieses Prozesses.
Mandant > Meldedialog > empfangene SV-Daten
Die detaillierten Schritte und weitere wichtige Informationen finden Sie in unseren Verfahrensbeschreibungen. Erfahren Sie mehr, indem Sie hier nachsehen.
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