Krankenkassen reagieren auf einen eAU-Abruf wie folgt:
➢ eAU-Daten werden zur Verfügung gestellt, wenn vorhanden
➢ informieren, wenn eAU-Daten (noch) nicht vorliegen Rückmeldung eAU
mit KZ aktuelle AU = 4 (eAU/Meldung KH liegt nicht vor)
➢ informieren, wenn AN kein Mitglied der Krankenkasse ist
Rückmeldung eAU mit KZ aktuelle AU = 1 (unzuständige Krankenkasse)
Ausgabe eines PRT Verarbeitungs- und Fehlerhinweise RM-eAU beim Öffnen des Mandanten
Meldedialog > empfangene SV-Daten
Im linken Block des Meldedialoges werden eAU-Daten ausgegeben, die bereits vom „Gelben Schein“ geläufig sind.
Auf der rechten Seite erfolgt die Darstellung von Daten zur Liegebescheinigung bei Krankenhausaufenthalt bzw. die Information der Krankenkasse, aus welchem Grund die Lieferung von fachlichen eAU-Daten nicht möglich ist (Kennzeichen aktuelle AU).
➢ Die Krankenkasse meldet für Frau Katze, das eine Krankschreibung vom 03.01.2022 – 04.01.2022 vorliegt.
➢ Diese wurde am 03.01.2022 festgestellt.
➢ Arbeitsunfall etc. liegt nicht vor.
➢ Es handelt sich um eine Erstbescheinigung.
Da die gemeldeten eAU-Daten aus der Rückmeldung mit dem Zeitraum der Fehlzeit übereinstimmen, wird, auf dem PRT Verarbeitungs- und Fehlerhinweise, kein Hinweis zur Prüfung ausgegeben.
Eine Anpassung der Fehlzeit ist nicht erforderlich.
Bewegung > Unterbrechung/Fehlzeiten > Unterbrechung/Fehlzeiten bearbeiten > eAU
Die detaillierten Schritte und weitere wichtige Informationen finden Sie in unseren Verfahrensbeschreibungen. Erfahren Sie mehr, indem Sie hier nachsehen.
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