Die ITSG gibt vor, dass Meldestellen, die für mehrere Betriebsnummern oder Institutionskennzeichen Daten übermitteln, sich bei der Beantragung eines Zertifikates mit einer Eigenerklärung für eine Meldestelle anmelden. Bitte holen Sie dies umgehend nach!
Anbei der Link zum Formular:
Die Erklärung senden Sie bitte an die Mailadresse trustcenter@itsg.de .
Über die Eigenerklärung haben wir in unseren Update-Infos 2022 informiert. Die ursprünglich gesetzte Frist der ITSG war der 31.03.2024.
Zur Überprüfung:
https://gkv-ag.de/forums/topic/elektronische-abfrage-ob-eigenerklaerung-vorliegt/
Ferner gibt es in LohnAs eine Online-Info, die sich nach Hinterlegung beim ersten Betreten von LohnAs geöffnet hat. Diese kann noch immer in den Online-Infos aufgerufen werden.
Online-Info in LohnAs vom 04.07.24
Bis die ITSG Ihre Eigenerklärung verarbeitet hat, kann es bei den derzeitigen vielen Einsendungen sicherlich zu Verzögerungen kommen. Gerade wenn Ihre Eigenerklärung der ITSG bereits länger vorliegt, sollten Sie Ihre Vorlage der Eigenerklärung überprüfen. So können Sie sehen, ob Ihre Eigenerklärung auch tatsächlich vorliegt oder in Bearbeitung ist. Ohne Grund erhalten Sie die Meldung nicht, dass keine Meldeerklärung vorliegt, diese kommt von der ITSG!
Laut Aussage der ITSG soll es sich derzeit noch um Hinweise handeln. Ab Herbst (Oktober/November) kann jedoch damit gerechnet werden, dass die Meldungen nicht mehr weitergeleitet werden. Eine Korrektur unsererseits ist kostenpflichtig.
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