BEISPIEL
Herr Pirol wurde von seinem Hausarzt für den 03.01.2022 krankgeschrieben.
Laut Angaben im Personalstamm / Lohnkonto ist Herr Pirol Mitglied der IKK classic.
Ein eAU-Abruf wurde versandt.
Über die Rückmeldung teilt die Krankenkasse mit, dass Herr Pirol für die angefragte Zeit (03.01.2022) kein Mitglied der IKK classic ist.
Herr Pirol hatte es versäumt seinem AG mitzuteilen, das er ab 01.01.2022 Mitglied der Techniker Krankenkasse ist.
➢ Hinweis beim Öffnen des Mandanten
Meldedialog > empfangene SV-Daten
LÖSUNG
➢ Führen Sie für den erforderlichen Monat die Änderung zur Krankenkasse sowie eine Vorwegabrechnung des Arbeitnehmers durch. An welche Krankenkasse der eAU-Abruf geht, wird dem Lohnkonto entnommen. Bezug wird auf das Datum der Arbeitsunfähigkeit genommen. Bei Ersterkrankungen ist es der Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit, bei Folgeerkrankungen der 1. Tag nach Ende der vorherigen AU.
➢ Erstellung des eAU-Abrufs an die Techniker Krankenkasse für den 03.01.2022.
Die detaillierten Schritte und weitere wichtige Informationen finden Sie in unseren Verfahrensbeschreibungen. Erfahren Sie mehr, indem Sie hier nachsehen.
Kommentare
0 Kommentare