Wie kann ein erneuter eAU-Abruf durchgeführt werden, wenn das AU-Beginn-Datum gleich bleibt und die Rückmeldung der Krankenkasse besagt, dass keine eAU vorliegt?

BEISPIEL

Herr Drossel wurde von seinem Hausarzt vom 06.01.2022 - 07.01.2022 krankgeschrieben.
Ein eAU-Abruf wurde versandt.
Über die Rückmeldung teilt die Krankenkasse mit, dass ihr derzeit keine Daten über eine Arbeitsunfähigkeit mit Beginn-Datum 06.01.2022 für Herrn Drossel vorliegen.

 

Die Rückmeldung kann eine Zwischennachricht darstellen.
Sollte der Krankenkasse in den nächsten Tagen die Information vom Hausarzt vorliegen, wird die Krankenkasse die eAU-Daten proaktiv melden.
Liegen LohnAs 14 Tage nach Erstellung der Rückmeldung mit Kennzeichen 4 keine eAU-Daten vor, wird beim nächsten Öffnen des Mandanten systemseitig ein erneuter Abruf mit Beginn-Datum 06.01.2022 erzeugt.
Sollte es wieder zu einer Rückmeldung mit Kennzeichen 4 (eAU/Meldung KH liegt nicht vor) kommen, besteht die Möglichkeit manuell einen erneuten eAU-Abruf, nach wiederum 14 Tagen, zu erzeugen.
In diesem Fall gehen wir derzeit davon aus, dass die Rückmeldung ebenfalls Kennzeichen 4 beinhaltet.

Was kann die Ursache sein?
➢ Hausarzt verfügt derzeit nicht über die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am eAU-Verfahren.
➢ Krankenkasse kann eAU-Daten noch nicht an AG übermitteln.
➢ Falsches Datum für den eAU-Abruf gewählt.

 

Sollte auf einen eAU-Abruf keine Rückmeldung der Krankenkasse vorliegen, kann der Anwender frühestens 5 Kalendertage nach dem erstmaligen Abruf eine erneute Anforderung stellen.
Es erfolgt keine automatische Erstellung.

 

Die detaillierten Schritte und weitere wichtige Informationen finden Sie in unseren Verfahrensbeschreibungen. Erfahren Sie mehr, indem Sie hier nachsehen.

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