Inflationsausgleichsprämie für Bauarbeiter (Bauhauptgewerbe)

 

Zur Abmilderung der Inflation sind alle Baubetriebe tarifvertraglich verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichprämie zu zahlen:


• 500 EUR bis spätestens 30.09.2023
• weitere 500 EUR bis spätestens 30.09.2024

Auszubildende erhalten:
• 150 EUR bis spätestens 30.09.2023
• weitere 150 EUR bis spätestens 30.09.2024


Für die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie sind keine Beiträge zu den Sozialkassenverfahren zu entrichten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie.

 

Dieser Artikel ist den Release Notes entnommen. Eine detaillierte Übersicht dazu finden Sie hier.

War dieser Beitrag hilfreich?
0 von 0 fanden dies hilfreich

Kommentare

0 Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.