Zur Abmilderung der Inflation sind alle Baubetriebe tarifvertraglich verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichprämie zu zahlen:
• 500 EUR bis spätestens 30.09.2023
• weitere 500 EUR bis spätestens 30.09.2024
Auszubildende erhalten:
• 150 EUR bis spätestens 30.09.2023
• weitere 150 EUR bis spätestens 30.09.2024
Für die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie sind keine Beiträge zu den Sozialkassenverfahren zu entrichten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie.
Dieser Artikel ist den Release Notes entnommen. Eine detaillierte Übersicht dazu finden Sie hier.
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