Ab dem 01. Januar 2024 steigt der Mindestlohn von derzeit 12,00 Euro auf 12,41 Euro.
Die Erhöhung hat zudem auch Auswirkungen auf die dynamische Geringfügigkeitsgrenze sowie den Übergangsbereich.
Folglich steigt die Verdienstgrenze für Minijobs zum 01.01.2024 von bisher 520,00 Euro auf 538,00 Euro an.
Die Grenzwerte für den Übergangsbereich erstrecken sich nun von 538,01 Euro bis 2.000,00 Euro. Fällt das Gehalt eines Arbeitnehmers unter 538,01 Euro, muss das Arbeitsverhältnis in einen Minijob geändert werden.
Dieser Artikel ist den Release Notes entnommen. Eine detaillierte Übersicht dazu finden Sie hier.
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