Sofern die pauschale Kirchensteuer trotz der Einstellung "keine Kirchensteuer" im Mitarbeiter berechnet wird, liegt es an der Einstellung im Mandanten.
Beispiel:
Die Einstellung ist im Mandanten vorzunehmen und gilt für alle Arbeitnehmer.
Rückwirkende Korrekturen können nicht erstellt werden.
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