Für die Teilkapitalisierung von Versorgungsleistungen wurde ein neues Feld "Aktenzeichen bei Kapitalisierung" sowie ein neuer Schlüssel zur Steuer- und SV-Behandlung aufgenommen, die bei einer Teilkapitalisierung zum Einsatz kommen.
Für eine Gesamtkapitalisierung ist der Steuer- und SV-Schlüssel 80 (Versorgungsbezug Kapitalisierung, steuerpflichtig, ermäßigt für mehrere Kalenderjahre, sv-frei) zu nutzen.
Achtung: Wegfall der Fünftelregelung ab 2025! Der Schlüssel 80 kann jedoch weiterhin benutzt werden. Die Lohnarten werden ab 2025 wie ein Sonstiger Bezug (EZ) und rückwirkend für 2024 mit der 1/5- Regelung behandelt.
Bei Teilkapitalisierung ist die Stammlohnart 265 Versorgungsbezüge mit Steuer- und SV-Schlüssel 81 (Versorgungsbezug Teilkapitalisierung, steuerpflichtig, Versteuerung über Jahrestabelle, sv-frei) zu nutzen.
Die Beiträge aus einer Kapitalleistung sind vom Versicherten an die Krankenkasse direkt zu zahlen. Ein Beitragseinbehalt durch die Zahlstelle ist in diesen Fällen nicht vorgesehen. Allerdings hat die Zahlstelle der Krankenkasse die Höhe der Kapitalleistung zu melden. Für diese Zahlstellenmeldung mit Abgabegrund 01 sind folgende Angaben zu erfassen:
- Höhe der Kapitalleistung
- Beginn/Ende der Kapitalleistung
- Zeitpunkt der Auszahlung der Kapitalleistung
- AZ-Verursacher
Für den kapitalisierten/teilkapitalisierten Versorgungsbezug wird systemseitig ein eigenes AZVU vergeben.
Personal > SV/Steuer > Versorgungsbezüge > Registerkarte Meldung Beginn [1]
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