Das Datum der Systemabmeldung wird hier erfasst:
Hinweis: Steht im Feld Anmeldedatum kein Datum, soll auch keines eingetragen
werden. Die in Blau und Rot geschriebenen Hinweise sollten aber beachtet werden.
DEÜV-Meldungen
Zusammen mit den 36er DEÜV-Abmeldungen wegen Systemwechsels zum 31.12. werden
auch die 92er DEÜV (UV-Jahresmeldungen) ausgegeben, die ansonsten immer erst im
Januar erstellt werden. Bei einem unterjährigen Systemwechsel müssen die 92er DEÜV
von dem Abrechner erstellt werden, der die Jahresmeldungen erstellt.
ELSTAM und Elster
Eine Abmeldung bei Elstam ist in LohnAs nicht erforderlich. Die Ummeldungen aller Arbeitnehmer müssen nur in der neuen Software veranlasst werden. Um sicherzugehen, dass alle An- und Abmeldungen bei Elstam verarbeitet worden sind, empfehlen wir, noch offene Fälle rechtzeitig zu klären. Nach dem Versand der LStB sollten am nächsten Tag die Protokolle abgeholt und auf Fehlermeldungen kontrolliert werden, damit eine eventuelle Korrektur oder ein erneuter Versand noch vorgenommen werden kann.
Berufsgenossenschaft/UV
Ferner muss bei einer Abmeldung noch der UV-Lohnnachweis (UVLN) mit dem Meldegrund
UV06 erstellt werden. Wenn es bereits einen LN gibt, kann dieser über unseren Support
kostenlos storniert werden. Ansonsten wird die Änderung auf den Abgabegrund UV06,
Beendigung einer meldenden Stelle, durch den Eintrag in der Systemabmeldung ausgelöst.
Wenn das Datum der Systemabmeldung mit OK bestätigt wurde, folgt diese Abfrage:
Nach Bestätigung mit „Ja“, wird dieses Informationsfeld angezeigt:
Nach Bestätigung mit OK werden die UV-Hilfsliste sowie das
Protokoll UV-GTS erstellt und es geht weiter mit dieser Frage:
Der Vorgang kann bei Bedarf an dieser Stelle durch Verneinen abgebrochen und
später erledigt werden.
M-Sicherung (Monats-/Jahreswechsel)
Ebenfalls nach der letzten Abrechnung muss zwingend ein Monats- bzw. Jahreswechsel durchgeführt werden, damit für den letzten abgerechneten Monat eine M-Sicherung erstellt wird. Diese ist z. Bsp. für euBP-Dateien notwendig.
KomServer
Der KomServer wird spätestens ab 31.12. blockiert und durch das Jahres-Update erst wieder freigegeben. Wenn Sie den Januar des Folgejahres nicht mehr gemietet haben, steht Ihnen dieses Update nicht zur Verfügung und Sie können den KomServer für eventuelle Meldungen nicht mehr nutzen. Starten Sie deshalb den KomServer vor dem 31.12. so oft, bis alle Protokolle und Rückmeldungen empfangen worden sind.
Auswertungen für den öD
Die Lohnkonten für die ZVK-Meldungen werden zwar im Jahreswechsel erstellt, die Auswertungen für das Meldeverfahren ZVE lassen sich aber nur nach dem Jahreswechsel erstellen, der aber auch schon im Dezember durchgeführt werden kann. Mit dem Dongle können Auswertungen erstellt sowie Dateien aus dem PRN-Archiv angezeigt und gedruckt werden.
Hinweis für spätere Korrekturen
Nachträgliche Korrekturen können nur als Wiederholungsabrechnung im letzten abgerechneten Monat erstellt werden!
Abschluss mit den Modulen PDF-Archiv, euBP und DLS:
Bei Nutzung des PDF-Archivs ist auch ohne Dongle ein Zugriff auf die Dokumente möglich. Ohne Dongle können jedoch keine Auswertungen mehr erstellt werden.
Sollen für eine künftige SV-Prüfung bereits die euBP-Dateien bereitgestellt werden, können ab 2025 im Modul euBP auf der Maske Allgemein folgende Gründe für die Datenübermittlung angegeben werden:
Um die euBP-Dateien für das aktuelle Jahr erstellen zu können, müssen alle Abschlussarbeiten erledigt und es muss eine Monatssicherung für den letzten Abrechnungsmonat vorhanden sein. EuBP-Dateien können aus verschiedenen Gründen nach Ende des Vertrags nicht mehr erstellt werden.
Die DLS-Dateien können bei Bedarf mit LohnAs vorab erstellt werden. Bei einer anstehenden Prüfung können diese per E-Mail versendet oder auf einem USB-Stick dem Prüfer zur Verfügung gestellt werden.
Diese Anleitung kann hier auch als PDF heruntergeladen werden:
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